AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Uniquedriversclub GbR) über die Internetseite www.events.uniquedriversclub.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über Klarna

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen Rechnungsbedingungen für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier: Deutschland, Österreich.

Sofortüberweisung: Verfügbar in Deutschland und Österreich. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.

Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind.

Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

Weitere Informationen über Klarna finden Sie hier. Die Klarna App finden Sie hier.

(2) SEPA-Lastschrift (Basis- und/ oder Firmenlastschrift)

Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA- Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen.

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 5 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht

jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 6 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts

des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). (2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Uniquedriversclub GbR Haußmannstraße 229 70188 Stuttgart Deutschland

Telefon: +4917632444535
E-Mail: events@uniquedriversclub.com

Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der

Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.

5.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

5.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb- service.

letzte Aktualisierung: 27.10.2020

AGB UDC Events

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen:

(1) Uniquedriversclub, Haußmannstraße 229, 70188 Stuttgart
(nachfolgend als “Organisator” oder „UDC“ bezeichnet)

vertreten durch Christian Werner und Luca Böck;

und

2) Der Person(en), deren Name, Adresse und Kontaktdaten in der Registrierung
für diese Veranstaltung angegeben sind (nachfolgend als “Teammitglied”
und zusammen mit anderen Mitgliedern des Teams als “Team” bezeichnet).

Rubrum:

(A) Begriffe und Ausdrücke definiert in Absatz 1.1, haben dieselbe Bedeutung in diesem Rubrum.

(B) Der Organisator besitzt oder kontrolliert alle Rechte der Veranstaltung, und leitet und organisiert die Veranstaltung.

(C) Das Team nimmt an der Veranstaltung teil.

(D) Der Organisator hat der Teilnahme des Teams, unter den gegebenen Konditionen und unter der Voraussetzung, dass diese Teilnahmebedingungen und Veranstaltungsregeln akzeptiert werden, zugestimmt.

Operative Bestimmungen

Definitionen

1.1 Die nachfolgenden Begriffe haben die Bedeutung die nebenstehend definiert sind, außer der Zusammenhang erfordert eine andere Definition:

1.1.1 “Kommerzieller Partner” bedeutet jede dritte Person, mit der ein Vertrag rechtmäßig für die Nutzung der kommerziellen Rechte abgeschlossen wird;

1.1.2 “Kommerzielle Nutzungsrechte” bedeutet jegliche Rechte kommerzieller Natur verbunden mit der Veranstaltung, einschließlich und nicht begrenzt auf Übertragungsrechte, Sponsoring-Rechte, Merchandising- und Lizenzrechte, Ticketverkaufsrechte, Werberechte, Cateringrechte und New Media Rechten;

1.1.3 “Ausgeschriebener Ausgangspunkt” kann jeglicher Ort sein, den der Organisator dem Team mitteilt und ist der Ort, an dem die Veranstaltung am ersten Tag des Zeitraums der Veranstaltung beginnen soll;

1.1.4 “Ausgeschriebener Endpunkt” heißt das Ziel, an dem die Veranstaltung beendet wird. Diese Destination und der Zeitpunkt werden dem Team vom Organisator mitgeteilt;

1.1.5 “Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum der Annahme dieser Vereinbarung oder den Zeitpunkt dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung, falls dies früher eintritt;

1.1.6 “Startgebühr” bedeutet der Betrag, ausgewiesen in der Anmeldung für Teams (Team Kapitän + 1 Teammitglied oder nur ein Teammitglied- abhängig von der Ticketbuchung) und Teammitglieder, exklusive Transaktionsgebühren, für ein Fahrzeug, welches dem jeweils ausgeschriebenem aktuellen Regelwerk entspricht;

1.1.7 “Veranstaltung” sind die UDC Events: Rallyes, eine Abenteuer-/Freizeit-/ Autorallye die vom ausgeschriebenen Ausgangspunkt bis zum ausgeschriebenen Endpunkt läuft, während des Zeitraumes der Veranstaltung; After-Works; Special- Veranstaltungen; Tagesausfahrten; Vorträge.

1.1.8 “Event Director” ist die Person die von der Gesellschaft als verantwortlich für die allgemeine Verwaltung und das Management der Veranstaltung ernannt wurde; in der Regel das Management Board des UDC.

1.1.9 “Veranstaltungszeitraum” bezeichnet den Zeitraum vom ausgewiesenen Startdatum der Veranstaltung bis 30 Tage nach dem ausgewiesenen Startdatum oder eines längeren oder kürzeren Zeitraumes, den der Organisator dem Team ggf. mitteilt;

1.1.10 “Roadbook” ist das Handbuch das iden Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Event-Beginn ausgehändigt wird;

1.1.11 “Eventsymbole” sind die Eventtitel, Wörter und Logo(s), die Eigentum des Organisators (UDC Events) sind oder vom Organisator kontrolliert werden.

1.1.12 “Eventregeln” sind die Vorschriften in Bezug auf die Veranstaltung wie im Rallye Handbuch enthalten und/oder wie vom Organisator dem Team mitgeteilt;

1.1.13 “Veranstaltungsplan“ bedeutet, der Zeitplan für die relevanten Daten, Aktivitäten und Nebenveranstaltungen im Zusammenhang mit und/oder einem Teil der Veranstaltung sind. Dieser wird dem Team vor Beginn der Veranstaltung bereitgestellt.

1.1.14 “Fundraising-Rechte” bezeichnet die Rechte, die das Team (falls vorhanden) gemäß den Teilnahmebedingungen und/oder der Eventregeln hat;

1.1.15 “Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte und geistiges Eigentum” steht für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte, Titel und Interessen an Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte (einschließlich des Urheberrechts an Film, Ton und Fotos), Datenbank-Rechte (einschließlich in Bezug auf technische Daten und Ergebnisse), Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen, Know-how, Business- oder Markennamen (einschließlich Internet-Domain Namen und E-Mail-Adresse Namen) und alle weiteren geistigen und gewerblichen Rechte einer ähnlichen oder gleichen Natur, ob eingetragen oder nicht oder Eintragungsfähig oder nicht, und auch das Recht auf alle Anwendungen für die vorgenannten Rechte;

1.1.16 “Neue Medien” bedeutet Sendungen über Mobilfunksysteme, auf Telekommunikations-Geräten und/oder das World Wide Web, diese Technologie kann von Zeit zu Zeit verändert, entwickelt oder ersetzt werden;

1.1.17 “Officials” bezeichnet den/die Direktor/en des Organisators und andere Personen, die vom Organisator benannt werden;

1.1.18 “Zahlungsmethode” bedeutet die Zahlung durch Lastschrift oder andere Methoden auf ein Bankkonto des Organisators; Bankkonto: Uniquedriversclub – IBAN DE96 6415 0020 0004 4790 39)

1.1.19 “Relevantes Recht” bedeutet alle Gesetze, Verhaltensregeln, Normen, Richtlinien und Vorschriften (in jedem Fall mit der Kraft des Gesetzes), zusammen mit allen geltenden Vorschriften und Regeln (einschließlich der Eventregeln) die für den sich darauf beziehenden Inhalt (ob Verpflichtungen, Waren oder Dienstleistungen) maßgeblich sind;

1.1.20 “Teammitglieder” bedeutet, die Mitglieder des Teams, gemeinsam und einzeln;

1.1.21 “Laufzeit” ist der Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens bis 100 Tage nach dem Start der Veranstaltung;

1.1.22 “Territorium” ist die Welt;

1.1.23 “Fahrzeug” ist das Fahrzeug durch welches das Team im Einklang mit dem Eventregeln registriert ist und mit diesem das Team an der Veranstaltung teilnimmt.

1.1.24 „Team“ bedeutet ein Fahrzeug und mindestens einem Fahrer. Bei Rallyes, welche über gewöhnliche Tagestouren hinausgehen, müssen aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Fahrer zugelassen werden.

1.2 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert bezeichnet der Singular eines Wortes ebenfalls den Plural und umgekehrt, Wörter die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen umfassen alle Geschlechter und Worte die Personen bezeichnen gelten ebenfalls für Körperschaften, Personenvereinigungen und Partnerschaften.

1.3 Referenzen in diesen Teilnahmebedingungen zu Klauseln, Fristen und Terminen sind Klauseln, Fristen und Termine in diesen Teilnahmebedingungen.

1.4 Verweise auf Klauseln müssen direkten Bezug zu dieser nehmen, da diese nach dem Datum dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit geändert, ergänzt oder neu erlassen werden können.

1.5 Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Orientierung und sollen nicht die Definitionen beeinträchtigen.

1.6 Das Wort “inklusive” ist nicht als ein Wort der Einschränkung zu behandeln.

1.7 Gerichtsstand: Stuttgart

Anmeldung und Teilnahme

2.1 Das Team stimmt hiermit der Teilnahme an der Veranstaltung mit ihrem Fahrzeug zu und unterliegt somit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Eventregeln.

2.2 Jedes Teammitglied muss sich in jeder Hinsicht an die Bedingungen der Teilnahme, die Eventregeln und die Entscheidungen des Organisators (UDC Events) oder des Event Directors halten. Solche Entscheidungen sind für die Teammitglieder bindend, sie sind nicht befugt sich diesen zu entziehen oder solche Entscheidungen zu ändern oder anzufechten.

2.3 Die Rallye findet ab 6 angemeldeten Teams statt und kann, sofern die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte, bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt werden.

Titel

3.1 Die Veranstaltungen sind mit dem übergeordneten Namen „UDC Events“ zu benennen und wird individuell auf die jeweilige Veranstaltung angepasst.

3.2 Die Teams verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Veranstaltung mit den Titeln in Klausel 3.1 zu jeder Zeit zu bezeichnen, dies gilt besonders in Verbindung mit den Bedingungen in Absatz 6.1.11.

Startgebühr

4.1 Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich das Team zur Zahlung der Startgebühr. Solche Startgebühr muss dem Organisator innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden (wenn nicht anders von der Gesellschaft vereinbart). Die Startgebühr ist mit der Zahlungsweise oder durch andere Mittel, die vom Organisator festgelegt wurden, zu begleichen.

4.2 Sollte das Startgeld nicht in voller Höhe bis zum Zeitpunkt in Abschnitt 4.1 angegeben gezahlt worden sein, behält der Organisator sich vor das Team vorerst von der Teilnahme an der Veranstaltung und nach angemessenem Zeitraum komplett auszuschließen.

Pflichten des Organisators

5.1 Der Organisator garantiert und verpflichtet sich:

5.1.1. dass er die vollen Rechte und die Befugnis hat und weiterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und zu akzeptieren, und die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilnahmebedingung zu akzeptieren und zu erbringen;

5.1.2 die Veranstaltung zu organisieren und zu verwalten;

5.1.3 unabhängig von Ziffer 5.1.2, den Veranstaltungsplan zu organisieren und eine Kopie des Veranstaltungsplanes dem Team, am oder vor Beginn des ersten Tages des Veranstaltungszeitraumes zukommen zulassen. Während der Laufzeit wird der Organisator die Teams so schnell wie möglich und praktikabel über Aktualisierungen oder Änderungen des Veranstaltungsplanes informieren;

5.1.4. mit Bezug auf Ziffer 7, dem Team eine nicht-exklusive und kostenlose Lizenz zur Verwendung der Eventsymbole, ausschließlich in Verbindung mit und im Zusammenhang mit den Fundraising Rechten und/oder der Förderung des Teams als Teilnehmer der Veranstaltung durch potenzielle Sponsoren und für die Dauer des Veranstaltungszeitraumes oder während der Teilnahme zur Verfügung zu stellen;

5.1.5 die Veranstaltung zu kontrollieren und alle nötigen Maßnahmen während der Laufzeit in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte zu wahren und gegen Verletzung durch Dritte zu schützen.

Pflichten des Teams

6.1 Das Team (darunter fällt, jedes Teammitglied, gemeinsam und einzeln) garantiert und verpflichtet sich hiermit (ggf. auf eigene Kosten und soweit nicht anders angegeben):

6.1.1 Dass es die vollen Rechte und die Befugnis hat und weiterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und zu akzeptieren, und die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilnahmebedingung zu akzeptieren und jederzeit einzuhalten;

6.1.2 Dass jedes Teammitglied, welches das Fahrzeug während der Veranstaltung fährt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das vom Team genutzte Gefährt ist und andere Lizenzen oder Genehmigungen, die dafür erforderlich sind, vorweisen kann. Diese müssen auf Nachfrage dem Event Director vorgelegt werden können;

6.1.3 Dass alle Teammitglieder zusammen mit dem Fahrzeug am ausgeschriebenen Ausgangspunkt zur ausgeschriebenen Zeit bereitstehen, um die Teilnahme an der Veranstaltung vom ersten Tag des Veranstaltungszeitraums an zu beginnen und sonstige obligatorische Treffpunkte zu den gegebenen Daten und Zeiten besuchen werden, wie im Veranstaltungsplan ausgeschrieben;

6.1.4 Unabhängig von Ziffer 12, dass das Team während der Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung dafür trägt, die richtige Route (meistens analog des Roadbooks)  fährt und diese ggf. den Bedingungen anpasst.

6.1.5 Die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller entstehenden Kosten und aller Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Geldstrafen oder ähnlichen Abgaben die während der Veranstaltung oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten zu übernehmen und fristgerecht zu zahlen;

6.1.6 Dass es die alleinige Verantwortung für die Wahl des Fahrzeugs trägt und sicherstellt, dass das Fahrzeug verkehrssicher und sich in einem sicheren Fahrzustand befindet;

6.1.7 Dass es nichts tun oder zulassen wird, das sich nachteilig auf die kommerziellen Rechte des Organisators auswirken könnte;

6.1.8 Dass es, zusätzlich zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Eventregeln, alle relevanten Gesetze und Weisungen, Verhaltenskodexe und/oder Richtlinien durch das nationale Recht und/oder einer zuständigen Behörde, die für die Veranstaltung relevant sind, beachten und folgen wird (Z.B. Straßenverkehrsordnung); Hierzu zählt insbesondere, dass kein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Tabletten geführt werden darf!

6.1.9 Dass es allen angemessenen Weisungen, Anordnungen oder Vorschriften durch oder im Namen des Organisators, im Hinblick auf die Organisation, Inszenierung, Sicherheit und das Image der Veranstaltung Folge geleistet wird;

6.1.10 Dass es weder als Team oder einzelnes Teammitglied keine mutwillig diffamierenden oder nachteiligen Aussagen machen wird oder an anderen Aktivitäten teilnimmt, die schädlich für die Reputation, Image oder Good-Will des Organisators, die Veranstaltung oder Gewerbliche Partner sein könnten und/oder sind. Das Team verpflichtet sich ferner keine rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalte/ Slogans/ Logos (insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen) bei der Rallye zu verwenden.

6.1.11 Dass es die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Medien erkennt, um maximale Medienwirksamkeit und Aufmerksamkeit, zum Nutzen des zum Teil karitativen Zweckes aber auch der Sache, der Veranstaltung und eines jeden Teams zu gewährleisten, und verpflichtet sich, mit allen angemessenen Anfragen solcher Art vom Organisator und/oder Medien und/oder anderen kooperierenden Geschäfts- und Medienpartnern des Organisators zu kooperieren, soweit angemessen und zumutbar.

6.2 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hat das Team Sorge zu tragen, dass mindestens die vorgegebenen Flächen auf dem Fahrzeug für Rallyelogos und Partnerlogos zur Verfügung gestellt werden:

6.2.1 Flächen werden im Roadbook bekannt gegeben;

Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte

7.1 Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen nimmt das Team zur Kenntnis und akzeptiert, dass jegliches geistige Eigentum, sowie gewerbliche Schutz- und Urheberrechte die aus der Veranstaltung heraus entstehen (z.B. Name, Logo, Logoformat, Film- und Fotomaterial) dem Organisator unentgeltlich und ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung gestellt werden und sich an die Richtlinien und Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen halten.

7.2 Des weiteren bestätigt das Team und stimmt zu, dass es keine Rechte jeglicher Art am geistigen Eigentum, sowie gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch ihre Eintragung oder auf andere Weise ergeben, haben werden.

Kommerzielle Nutzungsrechte

8.1 Das Team verpflichtet sich, mit dem Organisator und den kommerziellen Partnern zu kooperieren, um kommerzielle Nutzungsrechte zu schützen, insbesondere sind die Teams damit einverstanden, dass, außer anderweitig und schriftlich mit dem Organisator vereinbart und durch die Fundraising-Rechte der Teams zugelassen:

8.1.1 kein Teammitglied Ansprüche stellen kann, die kommerziellen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu nutzen, zu verkaufen oder anderweitig zu instrumentalisieren und das Team wird keinerlei Rechte in Beziehungen zur Veranstaltung entwickeln oder erwerben, die ähnlich sind oder im Wettbewerb mit den kommerziellen Nutzungsrechten stehen; (Beispiel: Dein Team gibt bei Sponsoren vor Teil des Mitveranstalter zu sein)

8.1.2 es ohne eindeutige Erlaubnis vom Organisator keinem Teammitglied erlaubt ist, während des Veranstaltungszeitraums, davor oder danach, direkt oder indirekt mit seinem oder ihren Namen, Bildern oder Abbildungen für Werbetätigkeiten und/oder -maßnahmen, anderer Befürwortung von Produktion oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken, die eine Verbindung mit der Veranstaltung herstellen, herzugeben, ebenso wie gewerblichen Nutzen (ob explizit oder implizit) aus der Veranstaltung zu ziehen;

8.1.3 das Team Produkte oder Dienstleistung nicht als “Offizielles Produkt“ oder „Offizielle Dienstleistung“ des Teams bewirbt;

8.1.4 das Team die gesamte Veranstaltung oder Teile davon filmen darf, vorausgesetzt, dass:

(A) alle Anweisungen zu Dreharbeiten vom Organisator oder vom Organisator befugten Personen beachtet und eingehalten werden;

(B) der Film ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt und verwendet wird und dass kein Teil des Films zu kommerziellen Zwecken oder persönlicher Bereicherung gezeigt, verbreitet oder anderweitig verwertet wird, in welcher Form auch immer, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung durch den Organisator vor.

Medienrechte

9.1 Das Team, und alle direkt mit dem Team assoziierten Personen, erklären sich hiermit einverstanden dem Organisator auf unbegrenzte Dauer das Folgende lizenzfrei (unentgeltlich) zur Verfügung zu stellen:

9.1.1 die Veröffentlichung ihrer Namen und Verwendung ihrer Fotografien, Filmmaterial, Portraits, Stimmen, Zitate, Ruhm und Ansehen, Namen und Fotos des Teamfahrzeugs, die Namen und Logos der Sponsoren und Unterstützer, die auf dem Fahrzeug, der Webseite, der Teamkleidung oder sonstigen Medien erscheinen:

9.1.2 in den für die Rallye relevanten Kontexten;

9.1.3 in allen heute bekannten oder später entwickelten Medien (einschließlich New Media/Social Media), einschließlich und ohne Einschränkung, Theatervorstellungen in Kinos, alle Formen der Fernseh- und Radiosendung, alle Printmedien (einschließlich und ohne Einschränkung, alle Zeitschriften und Fachzeitschriften und Kataloge, Zeitungen und andere Periodika), Poster, Banner, Straßenwerbung, Flugzeuge und Schiffe, In-Store Anzeigen und jegliche andere Werbung und Werbematerialien, Bahn und Bussen, Handys, Direct Mail, Werbetafeln und Internetwebseiten;

9.1.4 für alle Werbe-, Promotion, Sponsoring, TV-Übertragungs- und Merchandisingzwecke des Organisators, kommerzieller Partner und anderen vom Organisator zugelassenen Dritten (Z.B. TV Produktionsfirmen).

9.2 Das Team hat ohne schriftliches Einverständnis des Organisators nicht das Recht, Lizenzen für die Nutzung der Rechte aus dieser Ziffer 9 selbst zu genehmigen oder zu vergeben.

Aufkündigung

10.1 Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an das Team zu beenden, in dem Fall, dass das Team oder ein Teammitglied:

10.1.1 die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und/oder nicht in der Lage ist, die Verletzung rechtzeitig für die Veranstaltung zu beheben;

10.1.2 die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Organisator behebt;

10.1.3 eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern schließt und/oder im Fall eines Konkurses oder einer persönlichen Insolvenz, außer in Fällen, die von der Gesellschaft ausdrücklich genehmigt werden.

10.2 Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung durch die schriftliche Mitteilung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen an das Team aufzukündigen, in dem Fall, dass der Organisator die Veranstaltung nicht mehr durchführen kann oder nicht mehr in der Lage ist, die Veranstaltung durchzuführen.

10.3 In dem Fall, dass der Organisator von seinem Recht in Klausel 10.2 Gebrauch macht, sind etwaige Kosten welche dem Team durch Vorbereitungen entstanden sind vom Team selbst zu tragen.

10.4 Ungeachtet der Rechte, die der Organisator hält, ob im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig, wenn das Team oder ein Teammitglied im Verzug mit seinen Pflichten ist oder gegen eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung beschriebenen Pflichten verstößt, die den Ablauf und die Veranstaltung gefährden, und das Team dies nicht unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Organisator behebt, kann der Organisator eingreifen, um den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und die daraus entstehenden Kosten dem Team in Rechnung stellen.

Höhere Gewalt

11.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Organisator als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann der Organisator für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen die angemessenen Aufwände von der Startgebühr einbehalten.

11.1.1 Höhere Gewalt inkludiert, (ist aber nicht limitiert auf) Streiks, Aussperrungen, Bürgerkriege, Überschwemmung, Feuer, Umweltkatastrophen, schlechtes Wetter, gesetzliche Verfügungen, staatliche Anordnungen, geltende Vorschriften und / oder Bestellungen, die Verhängung von Sanktionen gegen das Gebiet, wo ein Teil der Veranstaltung stattfinden sollte, die sich negativ auf die Durchführung der Veranstaltung oder den Import / Export der Fahrzeuge in / aus jedem Gebiet auswirkt, jegliche Handlungen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde jeder Art (einschließlich die nicht Erteilung einer Importzustimmung, Ausnahmeregelung, Genehmigung oder Zollabfertigung), Epidemien und Krankheiten, Bürgerkrieg, Terrorismus (drohende oder tatsächliche) und Krieg. Vorbehaltlich Klausel 11.2 muss die betroffene Partei weiterhin ihren sonstigen Verpflichtungen in dem Umfang nachkommen, soweit sie nicht durch die höhere Gewalt betroffen sind und muss alle zumutbaren Anstrengungen anstellen, um die höhere Gewalt zu überwinden, minimieren oder, wenn möglich so schnell wie möglich zu entfernen.

11.2 Sollte jeglicher Fall von höherer Gewalt die Austragung der Veranstaltung oder die Erfüllung der Verpflichtungen der beiden Parteien für einen ununterbrochenen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen verzögern oder verhindern, dann ist die weniger betroffene Partei berechtigt, durch Mitteilung an die betroffene Partei, dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung ist unwiderruflich, außer beide Parteien einigen sich schriftlich auf etwas anderes.

11.3 Der Organisator kann aus wichtigem Grund vor Veranstaltungsbeginn und während der Veranstaltung jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Veranstaltungsablauf vom Team nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.

Anerkennung des Risikos

12.1 Jedes Teammitglied erkennt an, dass die Teilnahme an der Veranstaltung mit dem Fahrzeug eine potentiell gefährliche Tätigkeit ist und kann u.a. folgendes bedeuten: (a) Den Eintritt in bestimmte Teile eines Territoriums (über eine Strecke die das Team selbst gewählt hat und nicht durch den Organisator gewählt wurde), die als sehr gefährlich und als ungeeignet für Auslandsreisen erachtet sind, z. B. aufgrund der geologischen Beschaffenheit des Geländes oder der politischen und / oder des sozialen Klimas und (b) die Benutzung von Gerätschaften (einschließlich des Fahrzeugs), die an ihre Grenzen stoßen oder defekt sein können und die Teammitglieder und andere Personen einem hohen Risiko von schweren Verletzungen oder Tod aussetzen können, welche durch die Handlungen oder unterlassenen Handlungen von Teammitgliedern oder von anderen Personen verursacht werden können.

12.2 In Anerkennung der o.g. Tatsachen wählt jedes Teammitglied freiwillig diese Vereinbarung einzugehen und übernimmt die volle Verantwortung über Verlust, Schaden, Verletzung oder Tod, die mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung einhergehen können. Desweiteren nimmt jedes Teammitglied an der Veranstaltung mit dem in diesen Teilnahmebedingungen vorgeschriebenen Fahrzeug auf eigene Verantwortung teil.

12.3 Im Falle einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung einer Handlung der betreffenden Person oder des Teams, haftet jedes Teammitglied für Tod oder Körperverletzung, Sachbeschädigung oder andere Verluste oder Schäden jeglicher Art, (einschließlich gegebenenfalls der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges), ob aus der Teilnahme an der Veranstaltung oder auf andere Weise, selbst. Der Organisator, seine Mitarbeiter, der Event Director oder der jeweilige leitende Angestellte, Vertreter oder Mitarbeiter, können nicht haftbar gemacht werden.

12.4 Unter keinen Umständen kann der Organisator haftbar für tatsächliche oder angebliche und indirekte Schäden oder Folgeschäden und Verluste, die ein Teammitglied (oder das gesamte Team) erleidet gemacht werden. Diese inkludieren (nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne, erwartete Gewinne, Einsparungen, Spenden oder Verluste von Werbeeinnahmen oder Verlust des guten Rufes.

12.5 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, erklärt jedes Teammitglied sich als allein verantwortlich für Tod oder Körperverletzung Dritter, Beschädigung von Eigentum oder anderen Ansprüchen, Verlusten oder Kosten (einschließlich und ohne Einschränkung, alle angemessenen Anwaltskosten), die sich aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung einer solchen eines Teammitglieds während des Zeitraum der Veranstaltung, egal ob aus der Teilnahme an der Veranstaltung resultierend oder auf andere Weise ergibt.

12.6 Jedes Teammitglied hat Sorge dafür zu tragen, dass es eine Unfall-, Evakuierungs- und Reisekrankenversicherung für sich abschließt und dass alle erforderlichen Versicherungen für das Fahrzeug vorhanden sind. Kopien dieser Versicherungen müssen dem Event Director jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Leistung, Regeln und andere Vorschriften

13.1 Die Parteien erkennen an, dass angesichts der Art der Veranstaltung, Probleme in Bezug auf die Veranstaltung, die bei Anmeldung nicht vorhersehbar waren auftreten können und daher nicht ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen oder den Eventregeln vorhanden sind oder diese auf heutiger Sicht ungünstig beeinträchtigen würden.

13.2 Infolge der Anerkennungen in Ziffer 13.1 stimmt das Team zu, dass der Organisator das Recht hat von Zeit zu Zeit vor und / oder während der Veranstaltung:

13.2.1 die Teilnahmebedingungen (inkl. Veranstaltungsplan und Eventregeln) zu ergänzen oder zu ändern;

13.2.2 alle Fragen, die in Bezug auf die richtige Auslegung und Anwendung der Teilnahmebedingungen und / oder der Eventregeln entstehen zu lösen; und

13.2.3 zur Ausgabe von Anweisungen über die Durchführung der Veranstaltung, einschließlich der Aufgaben der Teammitglieder und zur Erhaltung der kommerziellen Rechte.

13.3 Während der Veranstaltung kann der Organisator das Recht aus Klausel 13.1 einem oder mehreren Beauftragten einschließlich des Event Directors, allen Mitarbeitern oder einer anderen vom Organisator benannten Person verleihen.

13.4 Das Team akzeptiert, dass alle geänderten und ergänzenden Bedingungen der Teilnahme oder Eventregeln und Weisungen gemäß dieser Klausel 13 unverzüglich nach Mitteilung an das Team als verbindlich und Teil dieser Teilnahmebedingungen gelten.

13.5 Entscheidungen gemäß dieser Klausel 13 zu Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, Eventregeln oder zur Ausgabe von Richtlinien sind endgültig.

Beilegungen von Streitigkeiten

14.1 Alle Streitigkeiten, Probleme oder Beschwerden hinsichtlich der Teilnahme an der Veranstaltung sind dem Organisator oder dem benannten Event Director so bald wie möglich mitzuteilen. Jegliche Bestimmungen, Beschlüsse und Weisungen des Event Directors sind endgültig.

14.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Befugnisse des Event Directors gemäß Ziffer 14.1, wird der Event Director berechtigt folgende Dinge zu beschließen:

14.2.1 Suspendierung oder Ausschluss aus dem Rest der Veranstaltung oder andere Veranstaltungsbasierende Sanktionen, wenn notwendig.

Kontakt

15.1 Die wichtigste Anlaufstelle für jede Partei (sofern der anderen Partei nicht schriftlich vorher mitgeteilt) ist wie folgt:

Der Organisator: Uniquedriversclub, vertreten durch Christian Werner und Luca Böck, Deutschland.

Email: drive@uniquedriversclub.com; events@uniquedriversclub.com

Mobil: +49 176 32 444 535

Persönliche Daten

16.1 Die UDC Events leitet, im Falle, die Adressdaten an die karitativen Partnerorganisationen (sofern in einer Rallye/ Trophy vorgesehen) weiter zu Zwecken der Information in Bezug auf die Teilnahme an den UDC Events. Die Daten werden nicht zum Zweck der Werbung weitergegeben und niemals ohne Zustimmung an weitere Dritte, sofern dies nicht direkt mit dem Zweck der UDC Trophys einhergeht.

17. Mitteilungen

17.1 Die Parteien vereinbaren, dass alle Mitteilungen die im Rahmen dieses Abkommens gelten, sofern nicht anders mitgeteilt, an die folgenden Adressen zugestellt werden:

Für den Organisator: UDC, vertreten durch Christian Werner und Luca Böck.

Email: drive@uniquedriversclub.com

Für das Team: nach Angaben des Teams auf der offiziellen Eventwebsite.

17.2 Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können persönlich, per E-Mail oder per Einschreiben aufgegeben werden.

Allgemeines

18.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorigen Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich.

18.2 Alle Rechte, Rechtsmittel und Befugnisse die hiermit auf die Parteien übertragen werden sind kumulativ und schließen jegliche sonstige Rechte, Rechtsmittel oder Mächte jetzt oder später, die ihnen durch Gesetz oder anderweitig übertragen werden nicht aus.

18.3 Sollte sich eine Klausel in diesen Teilnahmebedingungen als ungültig oder nichtig erweisen, dann hat es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit aller weiteren Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen.

18.4 Diese Vereinbarung kann nur geändert werden, sofern eine solche Änderung oder die Aufhebung einer Klausel von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei in Wort und Schrift ausgefertigt und unterschrieben wird. Im Zusammenhang mit Datums- oder Zeitangaben, wie sie in diesen Teilnahmebedingungen und dem Roadbook vorgesehen sind, gilt eine Ausnahme für den Organisator. Diese können durch den Organisator nach eigenem Ermessen, soweit zumutbar, geändert werden und werden dem Team unverzüglich mitgeteilt.

18.5 Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte gemäß den Teilnahmebedingungen.

18.6 Nichts in dieser Vereinbarung gilt als ein Joint Venture, einer Partnerschaft oder als ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

18.7 Dem Team ist es nicht gestattet, seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Organisators, auf andere zu übertragen.

Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und die Parteien Stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Stuttgart im Hinblick auf etwaige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu.

Allgemeines Handbuch

Für die Vermeidung von Missverständnissen:

– alle definierten Wörter die in diesem allgemeinem Handbuch enthalten sind, haben dieselbe Bedeutung und Interpretation, die sie auch in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und

– das Roadbook wird nochmal speziell für jede einzelne Rallye erstellt und dient für die jeweilige Veranstaltung als weitere Ergänzung

Teams

Ein Team, für die Zwecke der Veranstaltung, besteht aus einem Fahrzeug und mindestens einem (1) Fahrer/Teammitglied bzw. bei Langstreckenrallyes aus mindestens zwei (2) Fahrern/Teammitgliedern.

Jedes Fahrzeug kann so viele Leute wie gesetzlich erlaubt mitnehmen, sofern diese Personen als offizielle Teammitglieder angemeldet sind und die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben. Das Startgeld pro Team inkludiert ein Kraftfahrzeug und zwei (2) Teammitglieder.

Fahrzeuge

Das Team kann Baujahr, Hersteller und Modelle, unter Berücksichtigung der Restriktionen auf der Website, frei wählen. Um für eine Ausnahme anzufragen ist der Event Director zu kontaktieren (drive@uniquedriversclub.com).

Mindestens ein mitreisendes Mitglied des Teams muss der eingetragene Eigentümer des oder der Teamfahrzeuge sein. Diese Person muss bei Grenzübergängen und der Übergabe am ausgeschriebenen Endpunkt anwesend sein.

Zulassung von Fahrzeugen

Das Team muss das Fahrzeug über das offizielle Anmeldeformular bis spätestens dr (30) Tage vor Beginn der Veranstaltung registrieren oder ggf. zu einem anderen Datum, welches den Teams mitgeteilt wird.

Das Team muss das Fahrzeug für die endgültige Registrierung am ausgeschriebenen Ausgangspunkt, am ersten Tag der Veranstaltung, zu den vom Organisator festgelegten Zeiten vorstellen.

Für die Fahrzeugregistrierung vor Abfahrt muss das Team dem Organisator u.a. folgende Dokumente in Kopie Vorlegen:

– Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder ausländisches Äquivalent)

– gültige Versicherungsunterlagen für die einzelnen Teammitglieder sowie das Fahrzeug (einschließlich der “grünen Versicherungskarte“)

– Führerscheine von allen Teilnehmern, die selber fahren werden

– Dokumente die die Straßentauglichkeit des Fahrzeuges belegen (z.B. TÜV Zertifikat in Deutschland)

Sollte das Team die o.g. sowie weitere von Organisator verlangte Unterlagen nicht bis zum kommunizierten Datum beim Organisator eingereicht haben und / oder präsentiert das Team das Fahrzeug nicht für die endgültige Registrierung, kann der Organisator das Team und seine Mitglieder von der Veranstaltung ausschließen. Die Startgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Erstattung des Startgeldes bei Rücktritt

Rückerstattung des Startgeldes bei Absage/Rücktritt

Sollte das Team von der Teilnahme zurücktreten wird das Startgeld wie folgt zurückerstattet:

– Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage nach der Anmeldung wird der volle Betrag zurückerstattet;

– Bei einem Rücktritt später als 14 Tage nach Anmeldung, jedoch 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Startgeld abzüglich einer Administrationsgebühr i.H.v. 70 % erstattet;

– Bei einem Rücktritt 59 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsgebühr, werden in Summe 50% erstattet;

– Bei einem Rücktritt 14 Tage vor Veranstanstaltungsbeginn ist keine Erstattung mehr möglich.

Außnahmen bestehen während der Corona Krise.

Haftungsausschluß/ Risikovereinbarung

5.1. Ich bin mir im Klaren, dass die Teilnahme an den UDC Events im Allgemeinen ein inhärentes Risiko beinhaltet, welches zu schweren Verletzungen oder Tod führen kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mich freiwillig diesem Risiko aussetze.

5.2. Mir ist bewusst, dass es sich bei den UDC Events NICHT um ein Rennen oder sonstige kompetitive Veranstaltung handeln, sondern ausschließlich um eine Spaß- und Freizeitausfahrt.

5.3. Ich versichere, dass das Fahrzeug, das ich zu den UDC Events einsetze, ordnungsgemäß zugelassen, verkehrstauglich und versichert ist.

5.4. Ich bestätige, die länderspezifischen Straßenverkehrsregeln, insbesondere die zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland sowie allen anderen bereisten Ländern, einzuhalten und zu beachten.

5.5. Ich bestätige und stimme zu, dass meine Fahrweise während den UDC Events einzig meiner eigenen Verantwortung unterliegt.

5.6. Ich bestätige, verstehe und garantiere, dass ich die Verantwortung für alle Schäden übernehme, die im Verlauf der UDC Events als Ergebnis eines Unfalls oder Vorfalls durch mich verursacht wurden. Ich verstehe und stimme zu, dass ich im Schadensfall die Kosten jedweder Summe fristgerecht in voller Höhe bezahlen werde.

5.7. Ich stimme zu, den Veranstalter für Kosten und Verluste zu entschädigen, die aus Forderungen von Dritten resultieren, welche direkt oder indirekt aus meiner Teilnahme an den UDC Events resultieren.

5.8. Ich stimme zu, den Veranstalter für Kosten und Verluste an seinen Fahrzeugen oder seinem Eigentum zu entschädigen, falls ich durch einen Unfall oder Vorfall Schäden daran verursache.

5.9. Ich stimme zu, den Veranstalter nicht haftbar zu machen für unter anderem meine eigene Fahrweise, meine eigenen Handlungen im Verlauf der UDC Events, den Zustand des von mir benutzten Kraftfahrzeuges, Diebstahl oder Beschädigungen an meinem persönlichem Eigentum.

5.10. Ich stimme zu, den Veranstalter nicht haftbar zu machen für Verluste, Verletzungen oder Tod, die aus meiner Teilnahme an den UDC Events erfolgen könnten.

5.11. Alle Klauseln dieser Vereinbarung sind gesonderte und voneinander unabhängige Klauseln. Sollte irgendeine der Klauseln oder Teile davon von einem Gericht oder anderer kompetenter Instanz als nichtig, ungültig, illegal oder nicht vollstreckbar befunden werden, so wird diese Klausel bzw. dieser Teil einer Klausel als gestrichen betrachtet. Die verbleibende Klausel und die anderen Klauseln bleiben gültig.

5.12. Diese Vereinbarung formuliert die gesamte Vereinbarung zwischen mir und dem Veranstalter in Bezug auf meine Teilnahme an den UDC Events. Alle weiteren Absprachen bedürfen der Schriftform.